{"id":90,"date":"2017-06-27T12:09:26","date_gmt":"2017-06-27T12:09:26","guid":{"rendered":"http:\/\/freibad-hattorf.de\/?page_id=90"},"modified":"2017-06-27T12:09:26","modified_gmt":"2017-06-27T12:09:26","slug":"haus-und-badeordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/freibad-hattorf.de\/?page_id=90","title":{"rendered":"Haus und Badeordnung"},"content":{"rendered":"<h2><strong>Haus- und Benutzungsordnung <\/strong><br \/>\n<strong>f\u00fcr das Freibad der Samtgemeinde Hattorf am Harz\u00a0\u00a0<\/strong><\/h2>\n<h2><em>I. Allgemeines\u00a0<\/em><\/h2>\n<p>1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den\u00a0 B\u00e4dern.<br \/>\n2. Die Haus- und Badeordnung ist f\u00fcr alle Badeg\u00e4ste verbindlich. Mit dem L\u00f6sen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.<br \/>\n3. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbr\u00e4uchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Besch\u00e4digung haftet der Badegast f\u00fcr den Schaden.<br \/>\n4. Die Badeg\u00e4ste haben allen zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechter- haltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderl\u00e4uft.<br \/>\n5. Das Rauchen ist nur au\u00dferhalb des Umkleide-, Sanit\u00e4r- und Badebereiches gestattet.<br \/>\n6. Beh\u00e4lter aus Glas (Flaschen, Dosen usw.) d\u00fcrfen im Umkleide-, Sanit\u00e4r- und Badebe- reich nicht benutzt werden.<br \/>\n7. Das Personal des Bades \u00fcbt gegen\u00fcber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badordnung versto\u00dfen, k\u00f6nnen vor\u00fcbergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen F\u00e4llen wird das Eintrittsgeld nicht zur\u00fcck erstattet.<br \/>\n8. W\u00fcnsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Be- triebsleitung entgegen.<br \/>\n9. Fundgegenst\u00e4nde sind an das Personal abzugeben. \u00dcber Fundgegenst\u00e4nde wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verf\u00fcgt.<br \/>\n10. Den Badeg\u00e4sten ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabeger\u00e4te oder Fernsehger\u00e4te zu benutzen<\/p>\n<h2><em>II. \u00d6ffnungszeiten und Zutritt<\/em><\/h2>\n<p>11. Die \u00d6ffnungszeiten und der Einlassschluss werden \u00f6ffentlich bekannt gegeben.<br \/>\nBei ung\u00fcnstiger Witterung oder aus anderen wichtigen Gr\u00fcnden k\u00f6nnen die \u00d6ffnungs- zeiten gek\u00fcrzt werden.<\/p>\n<p>12. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>13. Der Zutritt ist nicht gestattet:<br \/>\na) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,\u00a0 b) Personen, die Tiere mit sich f\u00fchren,\u00a0 c) Personen mit ansto\u00dferregenden Krankheiten.<\/p>\n<p>14. Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanf\u00e4llen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet.<\/p>\n<p>15. Jeder Badegast muss im Besitz eines g\u00fcltigen Eintrittsausweises f\u00fcr die entsprechende Leistung sein.<\/p>\n<p>16. Gel\u00f6ste Eintrittsausweise werden nicht zur\u00fcckgenommen, Entgelte bzw. Geb\u00fchren nicht zur\u00fcckgezahlt. F\u00fcr verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet. Hiervon aus- genommen sind personenbezogene Zeitarten. Bei Nachweis des Verlustes werden die- se gegen Zahlung der Bearbeitungskosten ersetzt.<\/p>\n<h2><em>III. Haftung\u00a0<\/em><\/h2>\n<p>17. Die Badeg\u00e4ste benutzen die B\u00e4der einschlie\u00dflich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die B\u00e4der und ihre Ein- richtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. F\u00fcr h\u00f6here Gewalt und Zufall sowie f\u00fcr M\u00e4ngel, die auch bei Einhaltung der \u00fcblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt wer- den, haftet der Betreiber nicht.<br \/>\n18. F\u00fcr die Zerst\u00f6rung, Besch\u00e4digung oder f\u00fcr das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.<br \/>\n19. Der Betreiber oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen haften f\u00fcr Personen-, Sach- oder Verm\u00f6- genssch\u00e4den nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Dies gilt auch f\u00fcr die auf den Einstellpl\u00e4tzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.<br \/>\n20. F\u00fcr Wertsachen und Bargeld wird nur gehaftet, wenn sie an der daf\u00fcr bestimmten Stelle hinterlegt sind.<br \/>\nIV. Besondere Bestimmungen<br \/>\n21. Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschlie\u00dfen, den Schl\u00fcssel hat er w\u00e4hrend des Bades bei sich zu behalten. F\u00fcr in Verlust geratene Schl\u00fcssel u. \u00e4. ist ein Betrag in H\u00f6he von 10,00 Euro zu entrichten. Der Verlierer erh\u00e4lt diesen Betrag zur\u00fcck, falls der Schl\u00fcssel gefunden wird.<br \/>\n22. Kleidung, die eine halbe Stunde nach Badeschluss nicht abgeholt ist, wird vom Personal des Bades in Verwahrung genommen. Verschlossene Garderobenschr\u00e4nke werden vom Personal ge\u00f6ffnet.<br \/>\n23. Die Schwimmbecken d\u00fcrfen nur nach gr\u00fcndlicher K\u00f6rperreinigung betreten werden.<br \/>\n24. Die Verwendung von Seife au\u00dferhalb der Duschr\u00e4ume ist nicht gestattet.<br \/>\n25. Der Aufenthalt im Nassbereich der B\u00e4der ist nur in \u00fcblicher Badebekleidung gestattet.<\/p>\n<p>26. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Bei Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass<br \/>\na) der Sprungbereich frei ist,\u00a0 b) nur eine Person das Sprungbrett betritt.<br \/>\nOb eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zust\u00e4ndige Aufsichts- personal.<\/p>\n<p>27. Seitliches Einspringen, das Hineinsto\u00dfen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage wird untersagt. Die Benutzung vom Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelger\u00e4ten und Schwimmringen sowie das Ball- und Fangspielen sind nicht gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.<\/p>\n<p>28. Bewegungsspiele und Sport sind &#8211; auch ohne B\u00e4lle und Ger\u00e4te &#8211; untersagt.<\/p>\n<p>29. Im \u00dcbrigen gelten die Nummern 17 &#8211; 20 des Abschnitts III sowie die auf Freib\u00e4der zutref- fenden Nummern des Abschnitts IV sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<h2><em>V. Ausnahmen\u00a0<\/em><\/h2>\n<p>30. Die Haus- und Badeordnung gilt f\u00fcr den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstal- tungen k\u00f6nnen von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.<\/p>\n<p>Hattorf am Harz, den 7. Juni 1999<br \/>\nDer Samtgemeindedirektor gez. Hausmann<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Haus- und Benutzungsordnung f\u00fcr das Freibad der Samtgemeinde Hattorf am Harz\u00a0\u00a0 I. Allgemeines\u00a0 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den\u00a0 B\u00e4dern. 2. Die Haus- und Badeordnung ist f\u00fcr alle Badeg\u00e4ste verbindlich. 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