{"id":90,"date":"2017-06-27T12:09:26","date_gmt":"2017-06-27T12:09:26","guid":{"rendered":"http:\/\/freibad-hattorf.de\/?page_id=90"},"modified":"2026-07-13T09:53:56","modified_gmt":"2026-07-13T09:53:56","slug":"haus-und-badeordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/freibad-hattorf.de\/?page_id=90","title":{"rendered":"Haus und Badeordnung"},"content":{"rendered":"<h2><strong>SAMTGEMEINDE HATTORF AM HARZ<\/strong><br \/>\n<strong>Benutzungsordnung f\u00fcr das Freibad Hattorf am Harz<\/strong><\/h2>\n<p><strong>B\u00e4der sind Gemeinschaftseinrichtungen<\/strong><br \/>\nDas Freibad ist eine Gemeinschaftseinrichtung, die zur Erholung und zur sportlichen Bet\u00e4tigung dienen soll. Dies verpflichtet alle Badeg\u00e4ste und das Verwaltungs- und Betriebspersonal zu besonderer gegenseitiger R\u00fccksichtnahme und zu wirtschaftlicher Verhaltensweise.<\/p>\n<p><strong>Benutzungsrecht<\/strong><br \/>\nJede Person hat das Recht, das Bad im Rahmen dieser Benutzungsordnung w\u00e4hrend der \u00d6ffnungszeiten gemeinsam mit anderen zu benutzen. Das Benutzungsverh\u00e4ltnis richtet sich nach den Regeln des Privatrechts.<br \/>\nAusgenommen vom Benutzungsrecht sind Personen, die ansteckend krank sind, offene Wunden haben, an Hautausschlag oder \u00e4hnlichen Krankheiten leiden oder die sich in einem Rauschzustand befinden. Gleiches gilt f\u00fcr Personen, die vom Aufsichtspersonal des Bades verwiesen wurden oder die von der Verwaltung ein Hausverbot erhalten haben.<br \/>\nPersonen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanf\u00e4llen, sowie Menschen die einer st\u00e4ndigen Betreuung bed\u00fcrfen ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson erlaubt.<br \/>\nWenn das Bad aus betrieblichen Gr\u00fcnden oder wegen schlechten Wetters ganz oder teilweise geschlossen werden muss, entf\u00e4llt das Benutzungsrecht ganz oder teilweise.<\/p>\n<p><strong>\u00d6ffnungszeiten und Eintrittspreise<\/strong><br \/>\nDas Bad ist f\u00fcr den allgemeinen Badebetrieb ge\u00f6ffnet:<br \/>\nMontag bis Sonnabend 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr<br \/>\nSonntag und Feiertags 9.30 Uhr bis 19.00 Uhr<br \/>\nKassenschluss ist 18.45 Uhr. Witterungsbedingt kann das Bad fr\u00fcher oder sp\u00e4ter geschlossen werden.<\/p>\n<p>Aus Anlass schwimmsportlicher oder anderer Veranstaltungen kann das Bad vor\u00fcbergehend f\u00fcr den allgemeinen Badebetrieb ganz oder teilweise geschlossen werden. Eintrittskarten aller Art haben f\u00fcr solche Veranstaltungen keine G\u00fcltigkeit.<br \/>\nJeder Badegast muss im Besitz einer g\u00fcltigen Eintrittskarte sein.<br \/>\nWird ein Badegast ohne g\u00fcltige Eintrittskarte angetroffen, so hat er eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 30,00 \u20ac zu zahlen. Gel\u00f6ste Eintrittskarten werden nicht zur\u00fcckgenommen, Entgelte nicht zur\u00fcckgezahlt (z.B. bei Gewitter).<br \/>\nF\u00fcr verlorene Saisonkarten wird ein Ersatz geleistet. Es wird eine Geb\u00fchr von 10,00 \u20ac erhoben. <strong>Alle Mehrfachkarten (Saison-, Familien- u. Zehnerkarten) verlieren am Ende einer jeden Badesaison ihre G\u00fcltigkeit.<\/strong><br \/>\nDie Eintrittspreise werden durch gesonderten Tarif festgelegt und bekanntgegeben.<\/p>\n<p><strong>Verhalten im Bad<\/strong><br \/>\nAlle Badeg\u00e4ste wollen und sollen sich im Bad wohl f\u00fchlen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn sich jeder Gast bem\u00fcht, in seinem Verhalten vorbildlich f\u00fcr andere zu sein. Im Interesse aller wird nachdr\u00fccklich gebeten, insbesondere folgende Verhaltensregeln zu beachten:<\/p>\n<p>1. Vor dem Schwimmen gr\u00fcndliche K\u00f6rperreinigung mit Seife (dazu Badekleidung bitte ablegen). Die Nutzung der Schwimmbecken ist nur in Badebekleidung (keine T-Shirts o.\u00e4.) zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>2. Verunreinigung des Beckenwassers, der R\u00e4ume und Einrichtungen vermeiden.<\/p>\n<p>3. Beckenumgang nicht mit Schuhen und nur in Badebekleidung betreten.<\/p>\n<p>4. Andere Badeg\u00e4ste nicht bel\u00e4stigen oder behindern.<\/p>\n<p>5. Springen nur von freigegebenen Sprunganlagen, Vorsicht beim Springen.<\/p>\n<p>6. Die Benutzung von Sport- und Spielger\u00e4ten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelger\u00e4te) und Schwimmhilfen (Schwimmbrett, -nudel etc.) ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.<\/p>\n<p>7. Sch\u00e4den melden und Fundsachen beim Personal abgeben.<\/p>\n<p>8. Keine Rundfunk-, Tonband-, Fernsehger\u00e4te sowie Musikinstrumente betreiben.<\/p>\n<p>9. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. F\u00fcr gewerbliche Zwecke und f\u00fcr die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.<\/p>\n<p>10. Nicht rauchen im Beckenumgangsbereich, in den Dusch-, Toiletten &amp; Umkleider\u00e4umen<\/p>\n<p>11. Gegenst\u00e4nde (Shisha, Bong), die daf\u00fcr geeignet sind, Rauschmittel zu konsumieren, d\u00fcrfen im Bad nicht benutzt werden.<\/p>\n<p>12. Ballspiele auf der Liegewiese nur wenn andere G\u00e4ste nicht bel\u00e4stigt werden.<\/p>\n<p>13. Hinweise und Anweisungen des Schwimmbadpersonals beachten.<\/p>\n<p><strong>Aufgaben der Besch\u00e4ftigten<\/strong><br \/>\nDas Schwimmbadpersonal hat die Aufgabe, alles zu tun, was dazu beitr\u00e4gt, dass sich die Badeg\u00e4ste im Bad sicher und wohl f\u00fchlen. Es soll sich h\u00f6flich und r\u00fccksichtsvoll verhalten, was auch von den Badeg\u00e4sten erwartet werden darf.<br \/>\nW\u00fcnschen der Badeg\u00e4ste soll nach M\u00f6glichkeit entsprochen werden.<br \/>\nDie Badbetriebsleitung oder ihre Vertretung \u00fcbt das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Badeg\u00e4ste, die in grober Weise gegen die Benutzungsordnung versto\u00dfen, des Bades zu verweisen.<br \/>\nSie ist auch berechtigt, Sprunganlagen oder einzelne Bereiche des Bades zu sperren, Schwimmbahnen abzutrennen oder st\u00f6rendes Verhalten zu untersagen.<\/p>\n<p><strong>Vermeidung von Unf\u00e4llen<\/strong><br \/>\nWasser ist ein gesundes, aber auch ein gef\u00e4hrliches Element. Es liegt im eigenen Interesse eines jeden Badegastes, die Baderegeln zu beachten. Die Aufsichtspflicht des Schwimmbadpersonals befreit die Badeg\u00e4ste nicht von ihrer Verpflichtung, andere und sich selbst nicht in Gefahr zu bringen.<br \/>\nInsbesondere befreit es Erwachsene nicht von der Aufsichtspflicht \u00fcber die ihnen anvertrauten Kinder.<br \/>\nBadeg\u00e4ste, die nicht schwimmen k\u00f6nnen, d\u00fcrfen das Schwimmerbecken und die Sprunganlagen nicht benutzen.<br \/>\nLehrkr\u00e4fte und Gruppenleiter sind f\u00fcr ihre Klassen oder Gruppen selbst verantwortlich. Die allgemeine Aufsicht des Schwimmbadpersonals dient nur der zus\u00e4tzlichen Sicherheit. Sie befreit Lehrkr\u00e4fte und Gruppenleitung nicht von ihrer Verantwortung.<br \/>\nF\u00fcr Vereine und Gruppen, denen das Bad oder Teile des Bades zur allgemeinen Benutzung \u00fcberlassen wird, gelten besondere Vereinbarungen und erg\u00e4nzen diese Benutzungsordnung.<\/p>\n<p><strong>Haftung<\/strong><br \/>\nDie Samtgemeinde Hattorf am Harz haftet nur f\u00fcr Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit der Besch\u00e4ftigten. Sie haftet nicht, wenn eingebrachte Gegenst\u00e4nde besch\u00e4digt oder zerst\u00f6rt werden oder abhanden kommen, auch nicht, wenn sie in Garderobenschr\u00e4nken, Sammel- oder Einzelkabinen aufbewahrt wurden. Sie haftet auch nicht bei Besch\u00e4digung oder Diebstahl an vor dem Bad oder auf dem zum Bad geh\u00f6renden Parkplatz abgestellten Fahrzeugen.<br \/>\nF\u00fcr verlorene Garderobenschl\u00fcssel haftet der Badegast.<br \/>\nIn diesem Fall ist ein Betrag in H\u00f6he von 10,00 \u20ac f\u00fcr die Wiederbeschaffung des Schl\u00fcssels zu entrichten.<br \/>\nAlle Badeg\u00e4ste werden gebeten, gr\u00f6\u00dfere Geldbetr\u00e4ge und Wertsachen nicht mit ins Bad zu bringen.<br \/>\nBeschwerden irgendwelcher Art sind schriftlich an die Samtgemeinde Hattorf am Harz zu richten.<br \/>\nDie Benutzungsordnung gilt f\u00fcr den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen k\u00f6nnen von dieser Benutzungsordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen<br \/>\nAufhebung der Benutzungsordnung bedarf.<\/p>\n<p>Hattorf am Harz, 09. Juli 2019<br \/>\nDer Samtgemeindeb\u00fcrgermeister<br \/>\nRolf Hellwig<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SAMTGEMEINDE HATTORF AM HARZ Benutzungsordnung f\u00fcr das Freibad Hattorf am Harz B\u00e4der sind Gemeinschaftseinrichtungen Das Freibad ist eine Gemeinschaftseinrichtung, die zur Erholung und zur sportlichen Bet\u00e4tigung dienen soll. Dies verpflichtet alle Badeg\u00e4ste und das Verwaltungs- und Betriebspersonal zu besonderer gegenseitiger R\u00fccksichtnahme und zu wirtschaftlicher Verhaltensweise. 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