Das Schwimmbad öffnet am 08. Juni

Samtgemeinde Hattorf am Harz, den 27. 05. 2020

Nachdem das Land Niedersachsen seit dem 25. Mai die Öffnung von Freibädern wieder zugelassen hat, wird auch die Samtgemeinde Hattorf am Harz ihr Freibad in Hattorf wieder für den Badebetrieb öffnen. Zahlreiche Nachfragen aus der Bevölkerung zeigen, wie wichtig das Freibad für die Einwohner der Samtgemeinde und aus der näheren Umgebung ist.

Zuvor galt es neben der eigentlichen Herstellung der Betriebsbereitschaft ein besonderes Hygienekonzept zu erarbeiten, mit dem das Risiko einer erneuten Ausbreitung von Corona-Infektionen minimiert wird. Dieses Konzept ist vom Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen ohne Einschränkungen akzeptiert worden, so dass einer Öffnung, sobald die notwendigen Vorarbeiten abgeschlossen sind, nichts mehr im Wege steht.

Das Gesundheitskonzept finden Sie unter dem unten angegebenen Link.

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/5/7/6/2/2/7/besonderes_hygienekonzept_zum_betrieb_des_freibades.pdf

Leider wird die Nutzung des Freibades aufgrund der Pandemie nur mit gewissen Einschränkungen möglich sein. Insbesondere muss die Besucherzahl beschränkt werden, so dass sich maximal 304 Badegäste gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten dürfen. Auch eine Nutzung der Sammelumkleideräume und der Duschräume wird aus hygienischen Gründen nicht möglich sein.

Selbstverständlich gelten die Abstandsgebote auf dem gesamten Freibadgelände.

Die Sprunganlage und die Rutsche werden genauso wenig genutzt werden können, wie das Basketball- und Volleyballfeld.

Wie Samtgemeindebürgermeister Hellwig ausführt, wurde bei der Erarbeitung des Konzeptes insbesondere darauf geachtet, dass auch Kindern die Nutzung des Freibades weitgehend uneingeschränkt ermöglicht werden kann. Lediglich Kinder, die ihre Schwimmfähigkeit nicht nachweisen können, sind dabei wie sonst auch auf die Begleitung eines Erwachsenen angewiesen.

Die Samtgemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass es aufgrund der beschränkten Besucherzahl in diesem Jahr vorkommen kann, dass Gästen (auch mit gültiger Saisonkarte) der Zutritt verwehrt werden muss und bittet bereits jetzt um Verständnis.