SAMTGEMEINDE HATTORF AM HARZ
Benutzungsordnung für das Freibad Hattorf am Harz
Bäder sind Gemeinschaftseinrichtungen
Das Freibad ist eine Gemeinschaftseinrichtung, die zur Erholung und zur sportlichen Betätigung dienen soll. Dies verpflichtet alle Badegäste und das Verwaltungs- und Betriebspersonal zu besonderer gegenseitiger Rücksichtnahme und zu wirtschaftlicher Verhaltensweise.
Benutzungsrecht
Jede Person hat das Recht, das Bad im Rahmen dieser Benutzungsordnung während der Öffnungszeiten gemeinsam mit anderen zu benutzen. Das Benutzungsverhältnis richtet sich nach den Regeln des Privatrechts.
Ausgenommen vom Benutzungsrecht sind Personen, die ansteckend krank sind, offene Wunden haben, an Hautausschlag oder ähnlichen Krankheiten leiden oder die sich in einem Rauschzustand befinden. Gleiches gilt für Personen, die vom Aufsichtspersonal des Bades verwiesen wurden oder die von der Verwaltung ein Hausverbot erhalten haben.
Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen, sowie Menschen die einer ständigen Betreuung bedürfen ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson erlaubt.
Wenn das Bad aus betrieblichen Gründen oder wegen schlechten Wetters ganz oder teilweise geschlossen werden muss, entfällt das Benutzungsrecht ganz oder teilweise.
Öffnungszeiten und Eintrittspreise
Das Bad ist für den allgemeinen Badebetrieb geöffnet:
Montag bis Sonnabend 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Sonntag und Feiertags 9.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Kassenschluss ist 18.45 Uhr. Witterungsbedingt kann das Bad früher oder später geschlossen werden.
Aus Anlass schwimmsportlicher oder anderer Veranstaltungen kann das Bad vorübergehend für den allgemeinen Badebetrieb ganz oder teilweise geschlossen werden. Eintrittskarten aller Art haben für solche Veranstaltungen keine Gültigkeit.
Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.
Wird ein Badegast ohne gültige Eintrittskarte angetroffen, so hat er eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € zu zahlen. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt (z.B. bei Gewitter).
Für verlorene Saisonkarten wird ein Ersatz geleistet. Es wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Alle Mehrfachkarten (Saison-, Familien- u. Zehnerkarten) verlieren am Ende einer jeden Badesaison ihre Gültigkeit.
Die Eintrittspreise werden durch gesonderten Tarif festgelegt und bekanntgegeben.
Verhalten im Bad
Alle Badegäste wollen und sollen sich im Bad wohl fühlen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn sich jeder Gast bemüht, in seinem Verhalten vorbildlich für andere zu sein. Im Interesse aller wird nachdrücklich gebeten, insbesondere folgende Verhaltensregeln zu beachten:
1. Vor dem Schwimmen gründliche Körperreinigung mit Seife (dazu Badekleidung bitte ablegen). Die Nutzung der Schwimmbecken ist nur in Badebekleidung (keine T-Shirts o.ä.) zulässig.
2. Verunreinigung des Beckenwassers, der Räume und Einrichtungen vermeiden.
3. Beckenumgang nicht mit Schuhen und nur in Badebekleidung betreten.
4. Andere Badegäste nicht belästigen oder behindern.
5. Springen nur von freigegebenen Sprunganlagen, Vorsicht beim Springen.
6. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) und Schwimmhilfen (Schwimmbrett, -nudel etc.) ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
7. Schäden melden und Fundsachen beim Personal abgeben.
8. Keine Rundfunk-, Tonband-, Fernsehgeräte sowie Musikinstrumente betreiben.
9. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
10. Nicht rauchen im Beckenumgangsbereich, in den Dusch-, Toiletten & Umkleideräumen
11. Gegenstände (Shisha, Bong), die dafür geeignet sind, Rauschmittel zu konsumieren, dürfen im Bad nicht benutzt werden.
12. Ballspiele auf der Liegewiese nur wenn andere Gäste nicht belästigt werden.
13. Hinweise und Anweisungen des Schwimmbadpersonals beachten.
Aufgaben der Beschäftigten
Das Schwimmbadpersonal hat die Aufgabe, alles zu tun, was dazu beiträgt, dass sich die Badegäste im Bad sicher und wohl fühlen. Es soll sich höflich und rücksichtsvoll verhalten, was auch von den Badegästen erwartet werden darf.
Wünschen der Badegäste soll nach Möglichkeit entsprochen werden.
Die Badbetriebsleitung oder ihre Vertretung übt das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Badegäste, die in grober Weise gegen die Benutzungsordnung verstoßen, des Bades zu verweisen.
Sie ist auch berechtigt, Sprunganlagen oder einzelne Bereiche des Bades zu sperren, Schwimmbahnen abzutrennen oder störendes Verhalten zu untersagen.
Vermeidung von Unfällen
Wasser ist ein gesundes, aber auch ein gefährliches Element. Es liegt im eigenen Interesse eines jeden Badegastes, die Baderegeln zu beachten. Die Aufsichtspflicht des Schwimmbadpersonals befreit die Badegäste nicht von ihrer Verpflichtung, andere und sich selbst nicht in Gefahr zu bringen.
Insbesondere befreit es Erwachsene nicht von der Aufsichtspflicht über die ihnen anvertrauten Kinder.
Badegäste, die nicht schwimmen können, dürfen das Schwimmerbecken und die Sprunganlagen nicht benutzen.
Lehrkräfte und Gruppenleiter sind für ihre Klassen oder Gruppen selbst verantwortlich. Die allgemeine Aufsicht des Schwimmbadpersonals dient nur der zusätzlichen Sicherheit. Sie befreit Lehrkräfte und Gruppenleitung nicht von ihrer Verantwortung.
Für Vereine und Gruppen, denen das Bad oder Teile des Bades zur allgemeinen Benutzung überlassen wird, gelten besondere Vereinbarungen und ergänzen diese Benutzungsordnung.
Haftung
Die Samtgemeinde Hattorf am Harz haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Beschäftigten. Sie haftet nicht, wenn eingebrachte Gegenstände beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen, auch nicht, wenn sie in Garderobenschränken, Sammel- oder Einzelkabinen aufbewahrt wurden. Sie haftet auch nicht bei Beschädigung oder Diebstahl an vor dem Bad oder auf dem zum Bad gehörenden Parkplatz abgestellten Fahrzeugen.
Für verlorene Garderobenschlüssel haftet der Badegast.
In diesem Fall ist ein Betrag in Höhe von 10,00 € für die Wiederbeschaffung des Schlüssels zu entrichten.
Alle Badegäste werden gebeten, größere Geldbeträge und Wertsachen nicht mit ins Bad zu bringen.
Beschwerden irgendwelcher Art sind schriftlich an die Samtgemeinde Hattorf am Harz zu richten.
Die Benutzungsordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Benutzungsordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen
Aufhebung der Benutzungsordnung bedarf.
Hattorf am Harz, 09. Juli 2019
Der Samtgemeindebürgermeister
Rolf Hellwig
