Haus und Badeordnung

Haus- und Benutzungsordnung
für das Freibad der Samtgemeinde Hattorf am Harz  

I. Allgemeines 

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den  Bädern.
2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
3. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
4. Die Badegäste haben allen zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechter- haltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
5. Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet.
6. Behälter aus Glas (Flaschen, Dosen usw.) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebe- reich nicht benutzt werden.
7. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurück erstattet.
8. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Be- triebsleitung entgegen.
9. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
10. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen

II. Öffnungszeiten und Zutritt

11. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben.
Bei ungünstiger Witterung oder aus anderen wichtigen Gründen können die Öffnungs- zeiten gekürzt werden.

12. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.

13. Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,  b) Personen, die Tiere mit sich führen,  c) Personen mit anstoßerregenden Krankheiten.

14. Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet.

15. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein.

16. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet. Hiervon aus- genommen sind personenbezogene Zeitarten. Bei Nachweis des Verlustes werden die- se gegen Zahlung der Bearbeitungskosten ersetzt.

III. Haftung 

17. Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und ihre Ein- richtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt wer- den, haftet der Betreiber nicht.
18. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
19. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermö- gensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
20. Für Wertsachen und Bargeld wird nur gehaftet, wenn sie an der dafür bestimmten Stelle hinterlegt sind.
IV. Besondere Bestimmungen
21. Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während des Bades bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Schlüssel u. ä. ist ein Betrag in Höhe von 10,00 Euro zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.
22. Kleidung, die eine halbe Stunde nach Badeschluss nicht abgeholt ist, wird vom Personal des Bades in Verwahrung genommen. Verschlossene Garderobenschränke werden vom Personal geöffnet.
23. Die Schwimmbecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung betreten werden.
24. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
25. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.

26. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Bei Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
a) der Sprungbereich frei ist,  b) nur eine Person das Sprungbrett betritt.
Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichts- personal.

27. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage wird untersagt. Die Benutzung vom Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten und Schwimmringen sowie das Ball- und Fangspielen sind nicht gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

28. Bewegungsspiele und Sport sind – auch ohne Bälle und Geräte – untersagt.

29. Im Übrigen gelten die Nummern 17 – 20 des Abschnitts III sowie die auf Freibäder zutref- fenden Nummern des Abschnitts IV sinngemäß.

V. Ausnahmen 

30. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstal- tungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

Hattorf am Harz, den 7. Juni 1999
Der Samtgemeindedirektor gez. Hausmann